Auch bei der Feuerwehr gibt es immer wieder Neues. Gerade in der Ausbildung, bzw. in der Ausbildungsform. So wurde 2013 erst der Grundlehrgang durch die Truppmannausbildung ersetzt. Seit diesem Jahr heißt es nun Modulare Grundausbildung und ist in mehere Qualifikationsstufen unterteilt.
Vier unserer Feuerwehrmitglieder nahmen an dem überörtlichen Teil der modularen Grundausbildung auf Samtgemeinde-Ebene teil, zur Qualifikation der Stufe 1 (QS 1) . Im Rahmen der Qualifikationsstufe 1 wurden auf Samtgemeinde-Ebene folgende Themen geschult:
– Einheiten im Löscheinsatz und im Hilfeleistungseinsatz
– Rettungsgeräte
– Knoten und Stiche
– Geräte und Armaturen
– Verhalten bei Gefahr
– Unfallverhütung
– Brennen und Löschen
– Fahrzeugkunde
Die einzelnen Themenbereiche wurden sowohl in der Theorie als auch in der Praxis durchgenommen. Am 20.04.2024 stellten sich unsere vier Feuerwehrmitglieder dem sogenannten Kompetenznachweis in der Praxis, sowie einem mündlichen Test.
Ebenfalls am 20.04.2024 stellte sich unsere Kameradin Kira Busboom dem Kompetenznachweis der Qualifikationsstufe 3 (QS 3) , dem alten Truppführerlehrgang. Hier mussten die Teilnehmer in drei Übungen ihre Kompetenz als Truppführer in der Praxis zeigen. Im Anschluss gab es eine mündliche Prüfung.
Im Rahmen der örtlichen Ausbildungsdienste erarbeiten sich die vier Feuerwehrkameraden nun ihre Ausbildungsnachweise für die Qualifikationsstufe 2 (QS 2) . Dieses System ist ähnlich eines Berichtsheftes, welches man aus der Berufsausbildung kennt. Hat man alle erforderlichen Unterlagen zusammen, kann man an der Abschlussprüfung, in diesem Fall dem Kompetenzsnachweis teilnehmen.
Mit abgeschlossener QS 1 haben die Teilnehmer die Möglichkeit unter Anleitung eines Kameraden der mindestens die QS 2 hat, an Einsätzen teilzunehmen. Mit der QS 2 darf man an Einsätzen ohne Anleitung teilnehmen. Mit der QS 3 hat man die Qualifitkation im Einsatzfall die Führung eines Trupps, bestehend aus zwei Kameraden zu führen.